Wichtige Informationen zur Blühpatenschaft

  1. Die Fläche wird parzelliert und jeder Blühpate bekommt eine Parzelle zugewiesen. In einem Übersichtsplan werden die Parzellen dargestellt und (sofern die Blühpaten dies wollen) die Namen der Blühpaten (oder andere Vorgaben der Blühpaten) mit veröffentlicht. Dieser Übersichtsplan wird mit den Angaben der Blühpaten auch auf dieser Homepage veröffentlicht.
  2. Auf unserer Webseite www.landhandel-mueller.com werden Bilder zur aktuellen Blühwiese veröffentlicht, sodass Sie immer auf dem Laufenden sein können, auch wenn Sie nicht in unmittelbarer Nähe wohnen.
  3. Die Preise verstehen sich inkl. 19 % MwSt. Der Vertrag wird für 1 Jahr geschlossen, eine Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich, da die Fläche im ersten Jahr eingesät wird und bis zum Ende des Jahres bestehen bleibt.
  4. Blühflächen dürfen weder gedüngt werden noch mit Pestiziden behandelt werden - eine Fläche, von der Insekten profitieren sollen, mit Insektenvernichtungsmitteln zu behandeln, wäre absolut kontraproduktiv. Pestizide können aber auch beim Ausbringen bzw. durch den Wind auf angrenzende Flächen verfrachtet werden, deshalb werden die Blühflächen durch ausreichend Abstand zu anderen Flächen angelegt.
  5. Die Anlage von Blühstreifen wird zusätzlich auch über die Agrarumweltmaßnahme des Freistaates Sachsen gefördert.
  6. Die zusätzlichen Maßnahmen, wie z.B. Lerchenfenster, Totholz, Steinhaufen, und Getreide in doppelten Reihenabstand dienen der zusätzlichen Aufwertung der Fläche. Sie sollen Lebensraum für die Bodenbrüter, Insekten und andere Wildtiere schaffen.
  7. Wir arbeiten mit der Natur und in der Natur, so kann es durchaus vorkommen, dass durch Umwelteinflüsse wie Trockenheit, Hagel, Starkregen, Sturm, Frost o. ä. nicht alles so läuft oder aussieht, wie man es sich vorgenommen oder gewünscht hat. Dafür können wir leider keine Haftung und keine Gewähr übernehmen. Auch eine Erstattung ist in diesem Fall nicht möglich. 

 

Rechtlicher Hinweis:

  • Sie erwerben eine Patenschaft für den Anbau und die Pflege der Blühfläche
  • Sie erwerben keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche
  • Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet
  • Es besteht kein Recht auf Nutzung oder Betreten der Fläche (um Schäden zu vermeiden; ein Besuch der Fläche und das vorsichtige Betreten ist möglich. Der Lebensraum sollte nicht gestört werden.)

Mit Abschluss einer Patenschaft stimmen den aktuellen Datenschutzbestimmungen zu.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und verarbeiten und speichern sie lediglich zum Zwecke des Patenschafsprojektes. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Eine Veröffentlichung Ihres Namens findet nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung statt.